
Bei einer Stornierung einer Pauschalreise bis zum 30. Tag vor Reiseantritt ist eine Stornopauschale i.H.v. 40 % zu höch, d.h. unzulässig.
LG Hamburg v. 23.4.2013, Az. 312 O 330/12
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Bei einer Stornierung einer Pauschalreise bis zum 30. Tag vor Reiseantritt ist eine Stornopauschale i.H.v. 40 % zu höch, d.h. unzulässig. LG Hamburg v. 23.4.2013, Az. 312 O 330/12
Übersendet ein Reiseveranstalter einem Kunden zur „endgültigen Abgeltung und Klaglosstellung“ von geltend gemachten Reisemängeln einen Verrechnungsscheck und löst der Kunde den Scheck widerspruchslos ein, kommt zwischen den Parteien ein Vergleichsvertrag zustande. Fordert der Kunde anschließend mehr, ist er mit weiteren Minderungs- und Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. AG Viersen v. 10.4.2013, Az. 33 C 409/12
Es stellt keinen außergewöhnlichen Umstand dar, wenn es zu Problemen mit dem Kabinendruck des Flugzeuges kommt. Die Fluggesellschaften muss im Fall einer großen Verspätung eine Ausgleichszahlung erbringen und kann sich nicht entlasten. AG Nürnberg v. 5.4.2013, Az. 18 C 1210/13
Ein Vogelschlag und ein damit verbundener Defekt am Flugzeug ist kein außergewöhnlicher Umstand i.S.d. EU-Fluggastrechte-Verordnung, so dass ein Fluggast bei einer dadurch eintretenden größeren Verspätung einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung hat. AG Frankfurt/M. v. 13.3.2013, Az. 29 C 811/11-21
Wird ein Urlauber an einem öffentlichen Strand am Hotel überfallen, verwirklicht sich das allgemeine Lebensrisiko und den Reiseveranstalter trifft keine Haftung. OLG Frankfurt v. 25.2.2013, Az. 16 U 142/12
Wird eine Onlineschulung (Schulungskurs) dauerhaft angeboten, muss dem Verbraucher bei Abschluss des Schulungsvertrages ein Widerrufsrecht eingeräumt werden. OLG Hamm v. 21.2.2013, I-4 U 135/12
Bucht ein Urlauber eine Ferienwohnung unter der Voraussetzung, daß ausreichend Einkaufsmöglichkeiten vor Ort sind, reicht das Vorhandensein eines Minimarktes nicht aus, so dass ein Reisemangel vorliegt. AG München v. 21.2.2013, Az. 244 C 15777/12
Kauft ein Reisebüro bei einer Fluggesellschaft einen Flug und verkauft den Flug mit einem Preisaufschlag an den Endkunden weiter, liegt ein sog. Eigengeschäft des Reisebüros vor, d.h. das Reisebüro wird nicht nur als Vermittler tätig, sondern zwischen Endkunden und Reisebüro wird ein Beförderungsvertrag geschlossen. Gibt es bei der Flugabwicklung Probleme, haftet das Reisebüro gegenüber dem Kunden aus Vertrag. AG Würzburg v. 31.1.2013, Az. 30 C 2696/12
Wird der Luftraum wegen einer Aschewolke gesperrt, stellt dieses für die Fluggesellschaft einen außergewöhnlichen Umstand dar, der den Anspruch des Passagier auf eine Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung entfallen lässt. Gleichwohl muss die Airline sog. Betreuungsleistungen (kostenfreie Verpflegung, Hotel u.a.) während der Wartezeit auf eine Ersatzbeförderung erbringen. EuGH v. 31.1.2013, Az. C-12/11
Die Klausel in den Geschäftsbedingungen einer Bank, nach der für die Nachbestellung eines Kontoauszuges 15 € verlangt werden können, ist unzulässig. OLG Frankfurt v. 23.01.2013, Az. 17 U 54/12 |
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