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Schulung per Internetkurs – Widerrufsrecht muss gewährt werden

Wird eine Onlineschulung (Schulungskurs) dauerhaft angeboten,  muss dem Verbraucher bei Abschluss des Schulungsvertrages ein Widerrufsrecht eingeräumt werden.

OLG Hamm v. 21.2.2013, I-4 U 135/12