Beim unerlaubten Entfernen vom Unfallort kann dem Täter der Führerschein entzogen werden, wenn es zu einem bedeutenden Fremdschaden kommt. Ein solcher Schaden liegt ab einer Schadenshöhe von 1.600 € vor.
LG Hanau, Beschluss v. 26.03.2019, Az. 4b Qs 26/19