Sep. 03 2024 Reiserecht – Urlauber können ihren Reiseveranstalter an ihrem Wohnsitz verklagen Ein Urlauber kann bei Reisemängeln seinen deutschen Reiseveranstalter am Wohnsitz des Urlaubers verklagen, wenn die gebuchte Pauschalreise einen Auslandsbezug hat. EuGH v. 29.7.2024 – C-774/22 Kategorie ReiserechtTags: Amtsgericht Klage Wohnsitz Reise Urlaub Ferien Flugreise,Gerichtsstand Reiseveranstalter,Klage gegen AIDA TUI Cruises NCL am Wohnsitz,Klage gegen Nicko Cruises,Klage gegen Reiseveranstalter,Kreuzfart Wohnitz Klaageort Klage gegen Reiseveransalter,Pauschalreise Wohnitz Urlauber Klage,Reisekunde Wohnsitz Klageort Klage einreichen,Urlauber Klage einreichen Wohnsitz,welches Gericht ist zuständig Urlauber Ferien « FVW – Rechtstipp: Was tun, wenn es am Urlaubsort brennt? Zeit – Das hatten wir so nicht gebucht. Ich verlange eine Entschädigung! »