Masthead header

Reiserecht – Urlauber können ihren Reiseveranstalter an ihrem Wohnsitz verklagen

Ein Urlauber kann bei Reisemängeln seinen deutschen Reiseveranstalter am Wohnsitz des Urlaubers verklagen, wenn die gebuchte Pauschalreise einen Auslandsbezug hat.

EuGH v. 29.7.2024 – C-774/22