Thema: Unister-Insolvenz (Reiserecht)
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Tag Archiv: Pleite des ReiseveranstaltersBucht ein Reisekunde eine Pauschalreise länger als 30 Tage vor Reiseantritt, kann der Reiseveranstalter nur eine Anzahlung in Höhe von max. 20 % verlangen, es sei denn, der Reiseveranstalter kann detailliert darlegen, dass eine höhere Anzahlung gerechtfertigt ist, da er selbst bereits höhere Aufwendungen tätigen muss. BGH v. 09.12.14, Az. X ZR 85/12
Ein Reisebüro (Reisevermittler) muss bevor es den Reisepreis einer Pauschalreise entgegennimmt dem Kunden nachweisen, dass der Reiseveranstalter für den Insolvenzfall versichert ist. Das gilt auch bei der Vermittlung einer Reise eines im EU-Ausland ansässigen Reiseveranstalters. BGH v. 25.11.2014, Az. X ZR 105/13 |
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