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Tag Archiv: Würzburger Tabelle

Kreuzfahrt – Absage der Reise

Wird eine Kreuzfahrt vom Reiseveranstalter abgesagt, ist eine Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude begründet. Bei einem vor dem Bundesgerichtshof (BGH) verhandelten Fall, bei dem eine Kreuzfahrt 3 Tage vor Beginn abgesagt worden ist, wurde dem Urlauber im Mai 2018 eine Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude in Höhe von etwa 73 % des Reisepreises zugesprochen.

BGH v. 29.05.2018, Az. X ZR 94/17

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Reiserecht – Unfall auf Kreuzfahrtschiff

Stürzt ein Passagier aus Eigenverschulden an Bord eines Kreuzfahrtschiffes und erleidet derart schwere Verletzungen, dass für ihn aus medizinischer Sicht eine risikofreie Fortführung der Reise nicht möglich ist, kann der Kapitän die Weiterfahrt des Passagiers untersagen. Der betroffene Passagier hat in diesem Fall keine Entschädigungsansprüche gegen den Reiseveranstalter.

AG Rostock v. 31.05.2017, Az. 47 C 27/17

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