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Verkehrsunfall – Öffnen der Fahrertür

Öffnet ein Fahrer eines geparkten Pkw die Fahrertür in den Verkehrsraum des fließenden Verkehrs, haftet er voll für die Schäden, die mit dabei mit einem kollidierenden Fahrzeug entstehen.

LG Stuttgart v. 22.4.2015, Az. 13 S 172/14