Eine Fluggesellschaft kann die Beförderung eines Passagiers verweigern, wenn diese kein gültiges Einreisevisum für das Zielland vorweisen kann. Die Fluggesellschaft macht sich durch die Verweigerung der Mitnahme nicht schadensersatzpflichtig.
AG Frankfurt/M. v. 10.12.2013, Az. 30 C 656/13-32