Ein Reiseveranstalter darf in seinen Geschäftsbedingungen keine Klausel aufnehmen, die beinhaltet, dass die Flugzeiten erst nach der Buchung endgültig festgelegt werden.
BGH v. 10.12.2013, Az. X ZR 24/13
Urlaubsflug – Flugzeiten müssen festgelegt seinEin Reiseveranstalter darf in seinen Geschäftsbedingungen keine Klausel aufnehmen, die beinhaltet, dass die Flugzeiten erst nach der Buchung endgültig festgelegt werden. BGH v. 10.12.2013, Az. X ZR 24/13 |
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