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Urlaubsflug – Flugzeiten müssen festgelegt sein

Ein Reiseveranstalter darf in seinen Geschäftsbedingungen keine Klausel aufnehmen, die beinhaltet, dass die Flugzeiten erst nach der Buchung endgültig festgelegt werden.

BGH v. 10.12.2013, Az. X ZR 24/13