Ist einer Flugzeugcrew bekannt, dass ein Passagier an einer Allergie leidet und kommt es durch an Bord gereichte feuchte heiße Tücher zu einer allergischen Reaktion mit Atemnot, muss die Fluggesellschaft Schmerzensgeld an den Passagier bezahlen.
OLG Frankfurt/M. v. 16.4.2014, Az. 16 U 170/13