Ein Reisebüro (Reisevermittler) muss bevor es den Reisepreis einer Pauschalreise entgegennimmt dem Kunden nachweisen, dass der Reiseveranstalter für den Insolvenzfall versichert ist. Das gilt auch bei der Vermittlung einer Reise eines im EU-Ausland ansässigen Reiseveranstalters.
BGH v. 25.11.2014, Az. X ZR 105/13