Befindet sich neben einer Landstraße ein Radweg, muss ein Fahrradfahrer den Radweg benutzen, auch wenn er schneller (zwischen 25 und 30 km/h und mehr) fahren will.
VG Köln v. 8.5.2015, Az. 18 K 189/14
Mai
08
2015
Fahrrad – RadwegbenutzungspflichtBefindet sich neben einer Landstraße ein Radweg, muss ein Fahrradfahrer den Radweg benutzen, auch wenn er schneller (zwischen 25 und 30 km/h und mehr) fahren will. VG Köln v. 8.5.2015, Az. 18 K 189/14 Kategorie VerkehrsrechtTags: Benutzung des Radweges,Fahrrad und Recht,Fahrradhelm Pflicht,Geschwindigkeitsmessung mit dem Fahrrad,Helmpflicht auf dem Rad,mit dem Fahrrad schnell unterwegs,muss man Radweg benutzen,Radweg enutzen,Unfall mit dem Fahrrad,Unfall mit dem Rad,Urteil zum Fahrradfaren « ARD-Morgenmagazin / Rechte beim Bahnstreik Reisen mit Hund / BILD » |
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