Wird ein verunfalltes Fahrzeug repariert und fallen dabei auch Kosten für die Innen- und Außenreinigung des Wagens an, muss der Unfallverursacher auch die Reinigungskosten übernehmen.
Amtsgericht Rastatt v. 1.3.2016, Az. 16 C 279/15
Unfallschaden – Reinigungskosten müssen vom Unfallverursacher bezahlt werdenWird ein verunfalltes Fahrzeug repariert und fallen dabei auch Kosten für die Innen- und Außenreinigung des Wagens an, muss der Unfallverursacher auch die Reinigungskosten übernehmen. Amtsgericht Rastatt v. 1.3.2016, Az. 16 C 279/15 |
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