
Bucht ein Reisekunde ein spanisches Stadthotel mit Dachterrasse inklusive Jacuzzi und ist die Dachterrasse geschlossen, kann der Reisepreis um 15 Prozent gemindert werden.
AG Aschaffenburg v. 08.03.2017, Az. 112 C 961/15
.jpg)
|
März
08
2017
Reiserecht – Hotelmängel
Bucht ein Reisekunde ein spanisches Stadthotel mit Dachterrasse inklusive Jacuzzi und ist die Dachterrasse geschlossen, kann der Reisepreis um 15 Prozent gemindert werden. AG Aschaffenburg v. 08.03.2017, Az. 112 C 961/15 Kategorie ReiserechtTags: Ausstattung fehlt im Hotel,Hotel mit Mängeln,Hotelmängel,Mängel im Hotel,Reisemängel im Hotel « Dafür gehen Kreuzfahrer vor Gericht – BILD WDR – daheim&unterwegs / Ihr gutes Recht auf der Kreuzfahrt » |
|
© 2025 Anwaltskanzlei Rodegra | Datenschutz | Impressum