Rein pflanzliche Produkte dürfen nicht mit dem Namenszusatz „Butter, Rahm, Sahne, Joghurt, Molke, Käse, Buttermilch“, also z.B. „Pflanzenkäse, Tofu-Joghurt“ angeboten werden, auch wenn in der näheren Beschreibung darauf hingewiesen wird, dass das Produkt nur pflanzliche Bestandteile enthält.
EuGH, Urt. v. 14.06.2017, Az. C-422/16