Eine plötzlich auftretende Durchfallerkrankung eines Urlaubers ist ein Versicherungsfall im Rahmen einer Reiserücktrittskostenversicherung. Ist es dem Reisenden nicht zuzumuten, eine Flugreise anzutreten, liegt ein versichertes Risiko vor und die Reiserücktrittskostenversicherung muss Leistungen erbringen.
OLG Celle v. 03.12.2018, Az. 8 U 165/18