Nach einem Verkehrsunfall kann der Geschädigte sein beschädigtes Fahrzueg in die Werkstatt seines Vertrauens abschleppen lassen, wenn der Unfallort nicht mehr als 100 km von seinem Wohnort entfernt ist.
AG Deggendorf v. 27.06.2018, Az. 3 C 259/17
Unfall – AbschleppkostenNach einem Verkehrsunfall kann der Geschädigte sein beschädigtes Fahrzueg in die Werkstatt seines Vertrauens abschleppen lassen, wenn der Unfallort nicht mehr als 100 km von seinem Wohnort entfernt ist. AG Deggendorf v. 27.06.2018, Az. 3 C 259/17 |
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