Muss ein Urlauber während seines Urlaubes das Hotel wechseln, weil das gebuchte Hotel schließt, muss der Reiseveranstalter für den Umzugstag 100% des anteiligen Tagesreisepreises erstatten. Ist das Ersatzhotel nicht so ausgestattet wie das gebuchte Hotel, steht dem Urlauber eine weitergehende Preisminderung zu.
AG Hannover v. 16.11.2012, Az. 537 C 10357/12