Wird von einem Reiseveranstalter der Bahntransfer zum Flughafen ohne ein zusätzliches Entgelt angeboten und als Vorteil der Reise angepriesen, ist dies aus Kundensicht so zu verstehen, das die Bahnleistung Bestandteil der Pauschalreise ist.
BGH v. 29.06.2021 – X ZR 29/20