Ein Reiseveranstalter muss bei Reisen, die in Deutschland gebucht werden, nur deutsche Staatsangehörige über die Einreisebestimmungen des Urlaubslandes informieren.
LG Duisburg v. 31.8.2012, Az. 7 S 33/12
Informationspflicht – Reiseveranstalter muss nur deutsche Staatsangehörige über Paßbestimmungen informeirenEin Reiseveranstalter muss bei Reisen, die in Deutschland gebucht werden, nur deutsche Staatsangehörige über die Einreisebestimmungen des Urlaubslandes informieren. LG Duisburg v. 31.8.2012, Az. 7 S 33/12 |
|