Ein Reiseveranstalter kann sich nicht pauschal auf eine Gefahrenlage in einem Risikogebiet (Rotes Meer) berufen, um Kreuzfahrten in einem anderen Seegebiet folgenlos abzusagen.
Weitere Infos:
https://www.reisevor9.de/inside/aida-nach-reiseabsagen-zu-schadenersatz-verurteilt