Ein Bausparvertrag ist von der Bausparkasse zehn Jahre nach Zuteilungsreife kündbar, auch wenn dieser noch nicht voll bespart ist.
BGH v. 21.02.2017, Az. XI ZR 185/16 und XI ZR 272/16
Bausparvertrag – Kündigung durch die Bausparkasse möglichEin Bausparvertrag ist von der Bausparkasse zehn Jahre nach Zuteilungsreife kündbar, auch wenn dieser noch nicht voll bespart ist. BGH v. 21.02.2017, Az. XI ZR 185/16 und XI ZR 272/16 |
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