Ein Flirt-und Datingportal darf ein Foto seines Kunden nicht auf ein Mahnschreiben an den Kunden ablichten, wenn der Kunde für solche Verwendung seiner Bilder keine Erlaubnis erteilt hat.
LG Leipzig v. 31.05.2023, Az. 5 O 666/22
Datin-Portal / ZahlungsaufforderungEin Flirt-und Datingportal darf ein Foto seines Kunden nicht auf ein Mahnschreiben an den Kunden ablichten, wenn der Kunde für solche Verwendung seiner Bilder keine Erlaubnis erteilt hat. LG Leipzig v. 31.05.2023, Az. 5 O 666/22 |
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