Bahnkunden haben bei großen Verspätungen Anspruch auf eine Fahrpreiserstattung, auch wenn die Verspätung auf höherer Gewalt beruht.
EuGH v. 26.09.13, Az. C-509/11
Sep
26
2013
Fahrgastrechte – Fahrpreiserstattung bei VerspätungBahnkunden haben bei großen Verspätungen Anspruch auf eine Fahrpreiserstattung, auch wenn die Verspätung auf höherer Gewalt beruht. EuGH v. 26.09.13, Az. C-509/11 Kategorie ReiserechtTags: Bahnstreik,Entschädigung für Bahnkunden,EuGH stärkt Rechte von Bahnkunden,Fahrgastrechte,Fahrgastrechte Bahn,Fahrgastrechte im Streikfall,Fahrpreiserstattung auch bei höherer Gewalt,GDL-Streik,Ihre Rechte beim Bahnstreik,kostenfreies Hotel im Streikfalll,Lokführerstreik,Rechte bei Bahnstreik,Streik bei der Bahn,Verspätung mit der Bahn,Zug verspätet,Zugausfall « ZDF / VolleKanne – Probleme beim Fliegen (Fluggastrechte u.a.) Reiserecht – Entschädigung für Bahnkunden/BILD » |
|
© 2024 Anwaltskanzlei Rodegra | Datenschutz | Impressum