
Wer keinen Fahrradhelm trägt und sich bei einer unverschuldeten Kollision mit einem Pkw am Kopf verletzt, bekommt bezüglich erlittener Kopfverletzungen eine Mitschuld von 20 Prozent.
OLG Schleswig v. 5.6.2013, Az. 7 U 11/12
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Fahrradhelm – Mithaftung bei Unfall
Wer keinen Fahrradhelm trägt und sich bei einer unverschuldeten Kollision mit einem Pkw am Kopf verletzt, bekommt bezüglich erlittener Kopfverletzungen eine Mitschuld von 20 Prozent. OLG Schleswig v. 5.6.2013, Az. 7 U 11/12 |
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