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Familienzimmer – Reisemangel

Bucht eine Familie ein Familienzimmer, das neben einem Wohn-/Schlafraum zwei zusätzliche Schlafzimmer haben soll, liegt ein Reisemangel vor, wenn eines der zwei Schlafzimmer nur ein offenes Durchgangszimmer (Galerie) ist. Für die Zeit der fehlerhaften Unterbringung kann der anteilige Reisepreis in Höhe von 15% gemindert werden, für einen notwendigen Umzug kann 25% des anteiligen Reisepreises für einen Tag gefordert werden.

AG Hannover v. 06.11.2014, Az. 436 C 8543/14