
Eine Klausel in den AGB eines Fernbus-Anbieters, die besagt, dass Abfahrtzeiten und Haltestellen im Linienverkehr kurzfristig geändert werden können, ist unzulässig.
LG Frankfurt/M. v. 13.03.2015, Az. 2/24 O 192/14
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März
13
2015
Fernbus – Änderung der Abfahrtzeit unzulässig
Eine Klausel in den AGB eines Fernbus-Anbieters, die besagt, dass Abfahrtzeiten und Haltestellen im Linienverkehr kurzfristig geändert werden können, ist unzulässig. LG Frankfurt/M. v. 13.03.2015, Az. 2/24 O 192/14 Kategorie VerbraucherrechtTags: Änderungen der Fahrtzeiten von Fernbussen,Fahrgastrechte im Fernbus,Fernbus,Fernbus Änderung der Fahrtzeit,Fernbus Haltestelle geändert,Fernbus und Recht,Fernbus-AGB,Haltestelle fällt aus,Ihr Recht als Passagier im Fernbus,kein Platz im Fernbus,Verspätung mit Fernbus « Reiserecht – Mängelanzeige am Urlaubsort ARD – Morgenmagazin / Verkehrsrecht » |
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