Sind dem Reiseveranstalter zum Zeitpunkt einer Reisebuchung die Flugzeiten noch nicht bekannt, muss er keine Zeitangaben in der Reisebestätigung machen. Der Reisekunde wird dadurch nicht benachteiligt, da ihm von Anfang an ersichtlich ist, dass es zum Zeitpunkt noch keine festgelegten Flugzeiten gibt.
OLG Düsseldorf v. 22.11.2013, Az. I-7 271/12