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Gebrauchtwagenkauf – Rücktritt wegen Tabakgestank

Ein Käufer eines Gebrauchtwagen kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Wagen stark nach Tabakrauch stinkt und der Verkäufer zuvor zugesichert hat, dass dieses nicht der Fall ist. Es liegt ein Sachmangel vor.

LG München I v. 16.8.2013, Az. 6 O 2154/12