Besteht eine Geschwindigkeitsbegrenzung mittels Verkehrsschild und dem Zusatzschild „Schneeflocke“ muss die Tempolimit auch beachtet werden, wenn keine winterlichen Straßenverhältnisse vorliegen. Wer dennoch zu schnell fährt riskiert ein Verwarnungs- bzw. Bußgeld.
OLG Hamm v. 4.9.2014, Az. 1 RBs 125/14