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Kostenfreier Rücktritt von der Pauschalreise auch ohne Reisewarnung möglich

Das Amtsgericht Frankfurt/M. hat einem Urlauber Recht gegeben, dass er Anfang März 2020 wegen der Coronakrise kostenfrei von einer Pauschalreise nach Italien mit Start im April zurücktreten konnte, obwohl es noch keine offizielle Reisewarnung des Auswärtigen Amts gab.

Weitere Infos:

https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/print/2095