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Kreuzfahrt – Schaden auf Parkplatz

Bietet ein Kreuzfahrtanbieter an, dass der Passagier am Starthafen einer Kreuzfahrt seinen Pkw kostenpflichtig einem Parkservice übergeben kann und rechnet das als Eigenleistung ab, muss der Kreuzfahrtanbieter für Schäden haften, die während der Parkzeit am Pkw entstehen.

AG München v. 08.04.19, Az. 262 C 23529/18