
Ein Lieferservice muss auf seiner Online-Plattform bei der Bestellung von Speisen und Getränken über Allergene und Zusatzstoffe informieren.
LG Berlin v. 17.01.2019, Az. 16 O 304/17
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Jan.
17
2019
Lieferservice für Essen – Informationen über Inhaltsstoffe
Ein Lieferservice muss auf seiner Online-Plattform bei der Bestellung von Speisen und Getränken über Allergene und Zusatzstoffe informieren. LG Berlin v. 17.01.2019, Az. 16 O 304/17 Kategorie Verbraucherrecht « ZDF – WISO / Reisen Clever online buchen Rechte und Pflichten im Skiurlaub / Bild » |
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