Ein Lottogewinn, der von einem Ehepartner während der Ehe erzielt wird, fällt bei Scheidung unter den Zugewinnausgleich, auch wenn das Ehepaar zum Zeitpunkt des Lottogewinns schon einige Jahre getrennt lebt.
BGH v. 16.10.2013, Az. XII ZB 277/12
Lottogewinn – Aufteilung unter Ehepaar im Fall der ScheidungEin Lottogewinn, der von einem Ehepartner während der Ehe erzielt wird, fällt bei Scheidung unter den Zugewinnausgleich, auch wenn das Ehepaar zum Zeitpunkt des Lottogewinns schon einige Jahre getrennt lebt. BGH v. 16.10.2013, Az. XII ZB 277/12 |
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