Das neue Pauschalreiserecht gemäß §§ 651a ff BGB tritt am 01.07.2018 in Kraft.
Den Gesetzestext finden Sie unter:
Jul
01
2018
Neues ReiserechtDas neue Pauschalreiserecht gemäß §§ 651a ff BGB tritt am 01.07.2018 in Kraft. Den Gesetzestext finden Sie unter: Kategorie News zum ReiserechtTags: Haftung Reiseveranstalter,Minderung des Reisepreises,neue Rechtslage,Reiserecht,Reiserecht Formblatt Formblätter,Verbraucherschutz Reiserecgt « Unfall – Abschleppkosten Ansprüche bei Reisemängeln / BILD » |
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