Wenn ein Pauschaltourist morgens um 08.00 Uhr im Hotel ankommt, liegt kein Reisemangel vor, wenn das gebuchte Zimmer erst um 15.00 Uhr bezogen werden kann. Es liegt eine bloße Unannehmlichkeit vor.
LG Köln v. 8.3.2022, Az. 32 O 334/20
Reiserecht – Kein Geld bei Wartezeit beim Einchecken im HotelWenn ein Pauschaltourist morgens um 08.00 Uhr im Hotel ankommt, liegt kein Reisemangel vor, wenn das gebuchte Zimmer erst um 15.00 Uhr bezogen werden kann. Es liegt eine bloße Unannehmlichkeit vor. LG Köln v. 8.3.2022, Az. 32 O 334/20 |
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