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Reiserecht – Reiseveranstalter kann Reisevertrag wegen Corona ändern

Ein Reiseveranstalter kann bei einer Kreuzfahrt die Route umfangreich ändern, wenn das aufgrund der Corona-Pandemie notwendig ist. Dem Urlauber steht zwar ein Rücktrittsrecht zu, jedoch kann er keinen Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude geltend machen.

AG München v. 08.12.2020, Az. 283 C 4769/20