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Reiserecht – Reservierte Sonnenliegen können Reisemangel sein

Wenn ein Hotel nicht gegen Urlauber vorgeht, die bereits früh am Morgen Sonnenliegen reservieren ohne sie zeitnah zu benutzen, kann das ein minderungsfähiger Reisemangel sein, wenn andere Urlauber dadurch keine Liegen mehr erhalten.

AG Hannover v. 20.12.2023, Az. 553 C 5141/23