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Reiserecht – Unfall auf Bustransfer

 

Gehört der Bustransfer vom Flughafen zum Hotel zum Reisevertrag, muss der Reiseveranstalter den Reisepreis erstatten, wenn der Bus in einen Unfall verwickelt ist, der Urlauber verletzt wird und die Reise abbrechen muss. Das gilt auch, wenn dem Busfahrer bzw. dem Reiseveranstalter kein Verschulden vorzuwerfen ist.

BGH v. 06.12.2016, Az. X ZR 117/15 und X ZR 118/15