Ein Urlauber kann bei Reisemängeln seinen deutschen Reiseveranstalter am Wohnsitz des Urlaubers verklagen, wenn die gebuchte Pauschalreise einen Auslandsbezug hat.
EuGH v. 29.7.2024 – C-774/22
Reiserecht – Urlauber können ihren Reiseveranstalter an ihrem Wohnsitz verklagenEin Urlauber kann bei Reisemängeln seinen deutschen Reiseveranstalter am Wohnsitz des Urlaubers verklagen, wenn die gebuchte Pauschalreise einen Auslandsbezug hat. EuGH v. 29.7.2024 – C-774/22 |
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