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Reisevertrag – Mehrkosten für Ersatzperson

Ein Reiseveranstalter muss dem Kunden ermöglichen, einen Reisevertrag auf eine dritte Person zu übertragen. Die hierbei entstehenden Mehrkosten können bei einer Flugreise aber durchaus höher sein, als der eigentliche Reisepreis. Der Reiseveranstalter ist nicht verpflichtet, einzelne Reiseleistungen so zu organisieren, dass der Reisevertrag  möglichst kostengünstig vom Kunden auf einen Dritten übertragen werden kann.

BGH v. 27.09.16, Az. X ZR 107/15