Ist statt einem vom Reiseveranstalter zugesagter Sandstrand nur ein Kiesstrand am Hotel vorhanden, ist eine Preisminderung von 10% gerechtfertigt.
AG Bad Homburg v. 01.12.14, Az. 2 C 1289/14-27
Strandbeschaffenheit – Reisemangel (Kies statt Sand)Ist statt einem vom Reiseveranstalter zugesagter Sandstrand nur ein Kiesstrand am Hotel vorhanden, ist eine Preisminderung von 10% gerechtfertigt. AG Bad Homburg v. 01.12.14, Az. 2 C 1289/14-27 |
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