Bucht ein Reisekunde eine Pauschalreise länger als 30 Tage vor Reiseantritt, kann der Reiseveranstalter nur eine Anzahlung in Höhe von max. 20 % verlangen, es sei denn, der Reiseveranstalter kann detailliert darlegen, dass eine höhere Anzahlung gerechtfertigt ist, da er selbst bereits höhere Aufwendungen tätigen muss.
BGH v. 09.12.14, Az. X ZR 85/12