
Werden in den AGB (Geschäftsbedingungen) einer Bank Bearbeitungsgebühren für einen Verbraucherkredit festgelegt, so ist die Klausel unzulässig. Die Klausel stellt eine unangemessene Benachteiligung dar.
LG Stuttgart v. 20.9.2013, Az. 4 S 67/13
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Werden in den AGB (Geschäftsbedingungen) einer Bank Bearbeitungsgebühren für einen Verbraucherkredit festgelegt, so ist die Klausel unzulässig. Die Klausel stellt eine unangemessene Benachteiligung dar. LG Stuttgart v. 20.9.2013, Az. 4 S 67/13
Eine Bank darf im Rahmen eines Verbraucherkredits nicht per Klausel in AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) eine Bearbeitungsgebühr für das Darlehen verlangen. LG Köln v. 19.6.2013, Az. 26 O 24/13 |
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