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Tag Archiv: EU-Flugggastrechte

Fluggastrechte – Kein Ausgleichsanspruch bei einer Verspätung von 2 Stunden 57 Minuten

Bei einer Ankunftsverspätung von 2 Stunden und 57 Minuten steht dem Passagier kein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechteverordnung zu. Zu Berechnung der tatsächlichen Ankunftszeit wird das Erreichen der Parkposition herangezogen.

AG Berlin-Charlottenburg v. 12.2.2014, Az. 234 C 260/13

 

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