Eine Klausel in den AGB eines Fernbus-Anbieters, die besagt, dass Abfahrtzeiten und Haltestellen im Linienverkehr kurzfristig geändert werden können, ist unzulässig.
LG Frankfurt/M. v. 13.03.2015, Az. 2/24 O 192/14
Tag Archiv: Fernbus Haltestelle geändertEine Klausel in den AGB eines Fernbus-Anbieters, die besagt, dass Abfahrtzeiten und Haltestellen im Linienverkehr kurzfristig geändert werden können, ist unzulässig. LG Frankfurt/M. v. 13.03.2015, Az. 2/24 O 192/14 |
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