Verpasst ein Flugreisender seinen Flug, weil er in der Sicherheitskontrolle aufgehalten wird, da man in seinem Gepäck einen gefährlichen Gegenstand vermutet, hat er Anspruch auf Schadensersatz für einen neues Flugticket, wenn die Überprüfung über drei Stunden dauert.
OLG Frankfurt v. 12.8.2013, Az. 1 U 276/12