Das Reisevertragsrecht gilt auch bei der Buchung einer Einzelleistung. Wenn ein Kunde bei einem Reiseveranstalter nur eine Hotelbuchung vornimmt, gilt das Reisevertragsrecht (§§ 651 a ff BGB), obwohl nur eine Einzelleistung gebucht wird.
BGH v. 20.5.2014, Az. X ZR 134/13