Reisekunden, deren Kreuzfahrt aktuell wegen des Coronavirus abgesagt wird, haben Anspruch auf die vollständige Erstattung des Reisepreises. Es kann sich auch ein Anspruch auf Schadensersatz für unnütze Aufwendungen (z.B. vergebliche An- und Abreisekosten) und wegen entgangener Urlaubsfreude ergeben.
Infos hierzu: