Ein Lottogewinn, der von einem Ehepartner während der Ehe erzielt wird, fällt bei Scheidung unter den Zugewinnausgleich, auch wenn das Ehepaar zum Zeitpunkt des Lottogewinns schon einige Jahre getrennt lebt.
BGH v. 16.10.2013, Az. XII ZB 277/12
Tag Archiv: Lottogewinn fällt in ZugewinnausgleichEin Lottogewinn, der von einem Ehepartner während der Ehe erzielt wird, fällt bei Scheidung unter den Zugewinnausgleich, auch wenn das Ehepaar zum Zeitpunkt des Lottogewinns schon einige Jahre getrennt lebt. BGH v. 16.10.2013, Az. XII ZB 277/12 |
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